Logo des Deutschen Berufsverbandes für Tanzpädagogik

Mitglied im DBfT


Der Deutsche Berufsverband für Tanzpädagogen steht für Qualitätssicherung

In Deutschland ist der Begriff des Tanzpädagogen nicht geschützt, jeder darf sich so nennen. Seit 1975 setzt sich der „Deutscher Berufsverband für Tanzpädagogik e.V.“ (DBfT) für die Qualitätssicherung der Tanzpädagogik an privaten Schulen für künstlerischen Tanz ein. Susanne Mansfeld ist als Schulleiterin Mitglied in diesem Verband.